"Ein Weib1135 ist gebunden1210 durch das Gesetz3551 1909, solange 5550 3745 ihr846 Mann435 lebt2198; so1437 aber1161 ihr846 Mann435 entschläft2837, ist2076 sie frei1658, zu heiraten1060, wen3739 sie will2309, nur3440, daß es in1722 dem HERRN2962 geschehe."

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