Er bestimmt auch den Anteil des Königs von seinem Vermögen für die Brandopfer, nämlich für das Morgen- und Abendbrandopfer und die Brandopfer für die Sabbate und für die Neumonde und für die Festtage, wie es geschrieben steht das Gesetz des Herrn. Kein JFB-Kommentar zu diesen Versen.

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