Ein Zeuge soll sich nicht gegen einen Menschen erheben wegen irgendwelcher Ungerechtigkeit oder wegen irgendeiner Sünde, in keiner Sünde, die er sündigt; durch den Mund von zwei Zeugen oder durch den Mund von drei Zeugen wird die Sache festgestellt.

Ein Zeuge soll sich nicht erheben. Die folgenden Regeln, die die Zulassung von Zeugenaussagen vor öffentlichen Gerichten regeln, beruhen auf den Grundsätzen der natürlichen Gerechtigkeit. Zur Verurteilung eines Angeklagten darf kein einzelner Zeuge zugelassen werden.

Bestrafung eines falschen Zeugen Bestrafung eines falschen Zeugen.

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