Wenn er ihm eine andere Frau nimmt; ihr Essen, ihre Kleidung und ihre Heiratspflicht soll er nicht vermindern.

Wenn er ihm eine andere (Frau) nimmt х yiqach ( H3947 )] - nimm; dh heiraten ( Richter 14:2 ). Da es keinen Hinweis auf einen Themenwechsel gibt, ist zu bedenken, dass der Vater als 'nehmen' gemeint ist х niedrig (H3807a)] - also für seinen Sohn. Dies ist der Wiedergabe in der Septuaginta entschieden vorzuziehen [die ean de labee heautoo hat, 'zu sich nehmen' - eine Wiedergabe, die hätte zugelassen werden können, wenn die Worte vor Exodus 21:9 gestanden hättenExodus 21:9], "eine andere Frau." Da es im hebräischen Text keinen entsprechenden Begriff gibt, ist seine Einfügung in unsere Version nicht gerechtfertigt, zumal die erwähnte Frau nicht zur Frau gemacht wurde, da ihr Herr selbst die Verlobung abgelehnt hat. Die Klausel sollte stehen: 'Wenn er eine andere (Frau) heiratet'. Dies ist die dritte vermeintliche Kontingenz.

Ihr Essen х shª'eeraah ( H7607 )] - ihr Fleisch. Dieses Wort wird dem х lechem ( H3899 )] Brot vorgezogen , da der Meister unter Umständen ein reicher oder wohlhabender Haushälter sein soll, um eine Konkubine zu unterhalten.

Ihre Ehepflicht , х wª`onaataah ( H5772 ) – ein Wort, das in dieser Form an keiner anderen Stelle vorkommt. Es wird von Lexikographen anders abgeleitet – von 'aanaah, zu unterdrücken, gefolgt von 'ishaah ( H802 ), um eine Frau zu demütigen -, was hier offensichtlich nicht ertragen werden kann; oder von dem veralteten Verb, [`uwn, zu wohnen – damit es Zusammenleben bedeutet.] Unsere Version ist eine wörtliche Übersetzung der Septuaginta, die das Wort in der früheren Annahme betrachtete.

Letzteres ist vorzuziehen, so dass die Klausel so steht: Ihre Nahrung, Kleidung und Unterkunft darf er nicht zurückziehen. Und der Inhalt der Verordnung ist, dass, sollte ein armes hebräisches Mädchen im Dienste eines Gutsbesitzers mit sich selbst oder seinem Sohn als Konkubine verlobt worden sein und einer von beiden seine Meinung ändern sollte, sollte sie es nicht tun vernachlässigt oder missbräuchlich verwendet werden: ihr muss ein ihrem Zustand als beabsichtigte Ehefrau angemessener Unterhalt gewährt oder ihre Freiheit sofort gewährt werden.

Wird nach der Werbung fortgesetzt
Wird nach der Werbung fortgesetzt