Denn ich habe es weder vom Menschen empfangen noch wurde es mir gelehrt, sondern durch die Offenbarung Jesu Christi.

Übersetze: „Denn nicht einmal ich (mehr als der andere Apostel) habe es von х para ( G3844 ) erhalten, nicht gleichbedeutend mit apo ( G575 ): para impliziert die unmittelbarere Quelle; apo, der entferntere, 1 Korinther 11:23 ] Mann, noch wurde ich es (von Menschen) gelehrt.' "Empfangen" impliziert das Fehlen von Arbeit beim Erwerb. "Wurde ich es gelehrt" impliziert die Arbeit des Lernens.

Durch die Offenbarung von Jesus Christus – „durch die Offenbarung von (d.h. von) Jesus Christus“, indem er es mir offenbart hat. Wahrscheinlich geschah dies während der drei Jahre, in denen er sich teilweise in Arabien Galater 1:17 ( Galater 1:17 ), in der Nähe des Ortes der Gesetzesgabe: ein geeigneter Ort für die Offenbarung der Gnade des Evangeliums, die das zeremonielle Gesetz ersetzt ( Galater 4:25 ).

Wie andere Pharisäer, die sich dem Christentum anschlossen, erkannte er nicht sofort seine Unabhängigkeit vom mosaischen Gesetz an, sondern kombinierte beides. Hananias, sein erster Lehrer, wurde wegen seiner Rechtsfrömmigkeit allgemein geschätzt und hatte ihn wahrscheinlich nicht gelehrt, das Christentum vom Gesetz zu trennen. Diese Abfindung wurde nach dem Martyrium des Stephanus teilweise anerkannt. Paulus empfing es durch besondere Offenbarung ( 1 Korinther 11:23 ; 1 Korinther 15:3 ; 1 Thessalonicher 4:15 ).

Eine Vision des Herrn wird bei seinem ersten Besuch in Jerusalem erwähnt ( Apostelgeschichte 22:18 ); aber dies scheint im Anschluss an die Offenbarung hier (vgl. Galater 1:15 ) erfolgt zu sein und beschränkt sich darauf, einen bestimmten Befehl zu geben.

Die Vision „vierzehn Jahre zuvor“ ( 2 Korinther 12:1 usw.) war im Jahr 43 n. Chr., noch später, sechs Jahre nach seiner Bekehrung. Damit ist Paulus ein unabhängiger Zeuge des Evangeliums. Obwohl er keine Unterweisung von den Aposteln erhielt, sondern vom Heiligen Geist, stimmte sein Evangelium jedoch, als er ihnen begegnete, genau mit ihrem überein.

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