Kritischer und erklärender Kommentar
Genesis 26:2-5
Und der HERR erschien ihm und sprach: Geh nicht hinab nach Ägypten; wohne in dem Land, von dem ich dir erzählen werde:
Und der Herr erschien ihm. Dies war die erste göttliche Mitteilung an Isaak persönlich. Zuvor war Abraham bekannt gegeben worden, dass Isaak sein alleiniger Erbe sein sollte; und nun, da ihm nach dem Tod seines Vaters das patrimoniale Erbe angetreten war, sollte er auch eine Erneuerung der göttlichen Verheißung empfangen, die ihm und seinen Nachkommen besondere Segnungen von unschätzbarem Wert garantierte. Der Bund, der diese Segnungen sichert, entstand vollständig in der göttlichen Gnade; aber es wurde unter der Bedingung ausgesetzt, dass Abraham vor Gott wandeln und vollkommen sein sollte ( Genesis 17:1): und da er durch die Gnade, die ihn zu einer außergewöhnlichen Glaubensstärke befähigt hatte, diese Bedingung durch einen Gehorsam, der mit dem stärksten Ausdruck der göttlichen Zustimmung geehrt wurde, vollständig erfüllt hatte, war Isaak, seinem Sohn, nun versichert, dass der Bund würde nach und nach wirksam werden, wobei ihm die Zusicherung durch den Hinweis auf den Eid, der Abraham geschworen wurde, doppelt gesichert wurde ( Genesis 22:16 ).
Der erste Teil dieser Verheißung war der Besitz von Kanaan, das hier als "all diese Länder" bezeichnet wird, aus seinen zahlreichen Unterteilungen unter den kleinen Stämmen, die dann das Land besetzten ( Genesis 15:19); und im Hinblick auf diesen versprochenen Besitz des Landes wurde Isaak verboten, es zu verlassen. Das Verbot wurde zweifellos von unfehlbarer Weisheit diktiert; und obwohl es unmöglich sein mag, alle Gründe dafür zu durchdringen, ergab sich ein Grund wahrscheinlich aus dem persönlichen Charakter von Isaak, der ein Mann von schwächerem Glauben war als Abraham und folglich der Versuchung eines a . weniger fähig gewesen wäre dauerhafte Niederlassung in diesem fruchtbaren Land. Jedenfalls durfte die auserwählte Familie nun, da der Bund mit Abraham vollzogen werden musste, nicht mehr nach Ägypten, außer mit besonderer Genehmigung und unter unmittelbarer Aufsicht einer überherrschenden Vorsehung.