Denn ein Testament ist nach dem Tode des Menschen kraftlos, sonst ist es kraftlos, solange der Erblasser lebt.

Danach, х epi ( G1909 )] - 'über;' wir sagen 'nach dem Tod des Erblassers'. Der Grieche sanktioniert Tholuck kaum, 'unter der Bedingung, dass ermordete Opfer da sind'.

Sonst х epei ( G1893 ) mee ( G3361 ) pote ( G4218 ) ischuei ( G2480 )] - 'sehend, dass es nie nützt' (Alford). Lachmann, mit einer Vernehmung: "Seit denn, ist sie jemals (sicherlich nicht) in Kraft, solange der Erblasser lebt?"

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