Kritischer und erklärender Kommentar
Hiob 9:16,17
Wenn ich gerufen hätte und er mir geantwortet hätte; doch wollte ich nicht glauben, dass er auf meine Stimme gehört hatte.
Wenn ich gerufen hätte und er mir geantwortet hätte; doch wollte ich nicht glauben, dass er auf meine Stimme gehört hatte. – Denn er zerbricht mich mit einem Sturm. „Ich würde nicht glauben, dass Er auf meine Stimme gehört hat, die zerbricht [prellt, shuwp ( H7779 )]; aber Umbreit lässt es mich (wie ein Baumstreifen seiner Blätter) mit einem Sturm heftig anhauchen.' „Wenn ich gerufen hätte und er geantwortet hätte“ bezieht sich wahrscheinlich nicht auf die Gebetserhörung; aber: 'Wenn Ihn vor Gericht gerufen wurde (Ihn geladen hat, um die zwischen Ihm und mir strittige Rechtsfrage zu verhandeln), und Er beantwortete meine Herausforderung und unterwarf sich einem Prozess.' Also in Hiob 13:22 . „Anrufen“ und „Antworten“ sind juristische Begriffe wie unser „Kläger“ und „Angeklagter“.