Kritischer und erklärender Kommentar
Levitikus 11:32
Und auf was auch immer einer von ihnen fällt, wenn er tot ist, wird es unrein sein; sei es ein Gefäß aus Holz oder Kleider oder Fell oder Sack, welches Gefäß es auch sei, in dem irgendeine Arbeit getan wird, es muss ins Wasser gelegt werden, und es wird unrein sein bis zum Abend; so soll es gereinigt werden.
Auf was auch immer einer von ihnen fällt, wenn er tot ist, х bªmotaam ( H4194 )] – in seinem Sterben in articulo mortis. Wenn sie, wenn sie schwach und träge sind, in ihrem sterbenden Zustand auf etwas für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch fallen, würde die Berührung ihres Kadavers diesen Artikel unrein machen. Nicht, dass diese acht alle Scheiterhaufen ( H8318 ) verstanden, die unrein waren, oder dass sie für größere Unreinheit bekannt waren als andere ihrer Ordnung, sondern weil sie sich häufig in Zelte, Häuser, Gefäße usw ihre Größe wäre ärgerlicher als Reptilien größerer Größenordnung.
Sei es ein Gefäß aus Holz oder Gewand, oder Haut oder Sack. Aus den Möbeln und Utensilien in den Zelten der nomadischen Araber, deren Lebensweise der der Israeliten in der Wildnis sehr ähnlich war, kann man sich bei der Erklärung der in dieser Passage erwähnten Gegenstände helfen: große Holzschüsseln oder -platten , Körbe oder Truhen, die mit Haut bedeckt sind, Häute, die als Bettdecken verwendet werden, Ziegenfelle für Flaschen zum Aufbewahren von Wasser und Milch oder Buttern, Haartuchsäcke zum Tragen von Waren, wenn sie in ein neues Lager gebracht werden - das Gefäß, in das man von diesen Geschöpfen gefunden wurde, wurde selbst mit all seinem Inhalt unrein.
Irdene Gefäße, weil sie porös und leicht giftig oder giftig waren, sollten zerbrochen werden; und in diese Klasse könnten auch Gefäße aus getrocknetem Kuhdung fallen. Wenn die Gefäße jedoch aus Metall waren, mussten sie sorgfältig gereinigt werden. Jedes Nahrungsmittel, das mit Wasser zubereitet wird, das aus einem solchen Gefäß entnommen wird, oder eine darin enthaltene Flüssigkeit zum Trinken wäre verunreinigt.