Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann ein einziges Gelübde ablegt, so werden die Personen nach deiner Schätzung für den HERRN sein.

Wann ein Mensch machen soll ... Menschen waren zu allen Zeiten und an allen Orten daran gewöhnt, Votivgaben darzubringen, entweder aus Dankbarkeit für erhaltene Vorteile oder im Falle der Befreiung von dem angenommenen Bösen. Und Moses wurde durch göttliche Autorität ermächtigt, die Bedingungen dieser freiwilligen Pflicht vorzuschreiben.

Die Person soll für den Herrn sein ... - besser ausgedrückt: 'Nach deiner Einschätzung soll die Person für den Herrn sein.'

Vers 3. Deine Schätzung soll fünfzig Schekel Silber betragen. Ein israelitischer Diener wurde normalerweise mit 50 Silberschekel bewertet, ein nicht-israelitischer Diener mit 30 Schekel ( 2. Exodus 21:32 ). Da sich der Kontext auf diejenigen bezieht, die sich freiwillig dem Dienst am Heiligtum verschrieben haben, muss die Einschätzung der ersteren sein. Personen könnten sich selbst oder ihre Kinder dem Gottesdienst in einer niederen oder unterwürfigen Arbeit über das Heiligtum weihen ( 1 Samuel 3:1 ). Im Falle einer Änderung hatten die so ergebenen Personen das Vorrecht, sich selbst zu erlösen; und dieses Kapitel spezifiziert den Betrag des Erlösungsgeldes, das der Priester nach eigenem Ermessen reduzieren konnte, wenn die Umstände es zu erfordern scheinen.

Diejenigen im reifen Alter zwischen 20 und 60 Jahren, die zu den größten Diensten fähig waren, wurden am höchsten bewertet; junge Leute, von 5 bis 20, weniger, weil nicht so brauchbar; Säuglinge, obwohl sie von ihren Eltern vor der Geburt hingebungsvoll waren ( 1 Samuel 1:11 ), konnten erst einen Monat nach der Geburt angeboten oder eingelöst werden; Alte wurden unter den Jungen, aber über den Kindern geschätzt; und die Armen - auf keinen Fall von der Zahlung befreit, um die vorschnelle Gelübdebildung zu verhindern - wurden nach ihren Mitteln bewertet (siehe Michaelis' 'Kommentare', Kap. 43:, Abschnitt 4).

Wird nach der Werbung fortgesetzt
Wird nach der Werbung fortgesetzt