Dies ist es, was den Leviten gehört: ab dem Alter von fünfundzwanzig Jahren und aufwärts sollen sie hineingehen, um den Dienst an der Stiftshütte zu warten:

Ab fünfundzwanzig Jahren ... - (vgl. Numeri 4:3 .) Sie begannen ihre Arbeit im 25. Jahr als Schüler und Probearbeiter unter der Aufsicht und Leitung ihrer älteren Brüder; und sie wurden mit 30 Jahren zur vollen Ausübung ihrer amtlichen Funktionen zugelassen.

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