DEUTERONOMIE

KERL. XX.

      Dieses Kapitel regelt die Miliz und legt die Gesetze und Verordnungen des Krieges fest, I. In Bezug auf die Soldaten. 1. Diejenigen, die zum Kampf aufgestellt wurden, müssen ermutigt werden, Deuteronomium 20:1 . 2. Diejenigen müssen entlassen und wieder zurückgeschickt werden, deren private Angelegenheiten ihre Anwesenheit zu Hause erforderten ( Deuteronomium 20:5 ) oder deren Schwäche und Schüchternheit sie für den Felddienst ungeeignet machten, Deuteronomium 20:8 ; Deuteronomium 20:9 .

II. In Bezug auf die Feinde, mit denen sie Krieg führten. 1. Die Verträge, die sie mit den fernen Städten schließen müssen, Deuteronomium 20:10 . 2. Die Zerstörung, die sie an dem Volk anrichten müssen, in dessen Land sie gingen, Deuteronomium 20:16 .

3. Die Sorgfalt, die sie in belagernden Städten walten lassen müssen, um die Obstbäume nicht zu zerstören, Deuteronomium 20:19 ; Deuteronomium 20:20 .

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