EXODUS
KERL. XXII.
Die Gesetze dieses Kapitels beziehen sich, I. auf das achte
Gebot, betreffend Diebstahl ( Exodus 22:1 ), Übertretung durch Vieh (
Exodus 22:5 ), Beschädigung durch Feuer ( Exodus 22:6 ),
Treuhandschaften ( Exodus 22:7 ), Vieh leihen ( Exodus 22:14 ; Exodus
22:15 ) oder Gel... [ Lesen Sie weiter ]
_Gerichtsgesetze._
v . Chr.... [ Lesen Sie weiter ]
7 Wenn ein Mann seinem Nächsten Geld oder Sachen zum
Aufbewahren liefert und es aus dem Haus des Mannes gestohlen wird;
wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte bezahlen. 8 Wird der
Dieb nicht gefunden, so soll der Hausherr zu den Richtern gebracht
werden, um _zu sehen,_ ob er seine H... [ Lesen Sie weiter ]
16 Und wenn ein Mann eine Magd, die nicht verlobt ist, lockt
und bei ihr liegt, wird er sie gewiß als seine Frau ausstatten. 17
Weigert sich ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld nach der
Mitgift der Jungfrauen zahlen. 18 Du sollst eine Hexe nicht leben
lassen. 19 Wer bei einem Tier liegt,... [ Lesen Sie weiter ]
25 Wenn du _einem von_ meinem Volk _, der_ von dir arm _ist_
, Geld leihst, so sollst du ihm nicht zum Wucherer werden, noch sollst
du ihm Wucher auferlegen. 26 Wenn du die Kleider deines Nächsten
nimmst, um sie zu verpfänden, so sollst du sie ihm übergeben, bis
die Sonne untergeht. 27 Denn da... [ Lesen Sie weiter ]