EXODUS

KERL. XXII.

      Die Gesetze dieses Kapitels beziehen sich, I. auf das achte Gebot, betreffend Diebstahl ( Exodus 22:1 ), Übertretung durch Vieh ( Exodus 22:5 ), Beschädigung durch Feuer ( Exodus 22:6 ), Treuhandschaften ( Exodus 22:7 ), Vieh leihen ( Exodus 22:14 ; Exodus 22:15 ) oder Geld, Exodus 22:25 .

II. Zum siebten Gebot. Gegen Unzucht ( Exodus 22:16 ; Exodus 22:17 ), Bestialität, Exodus 22:19 . III. An den ersten Tisch, Hexerei verbieten ( Exodus 22:18 ), Götzendienst, Exodus 22:20 .

Gebot, die Erstlingsfrüchte darzubringen, Exodus 22:29 ; Exodus 22:30 . NS. An die Armen Exodus 22:21 . V. An die Zivilregierung, Exodus 22:28 . VI. Zur Besonderheit der jüdischen Nation, Exodus 22:31 .

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