LEVITCUS

KERL. XVII.

      Nach dem Gesetz über die Sühne, die der Hohepriester in der Stiftshütte mit dem Blut von Bullen und Böcken für ganz Israel zu leisten hat, haben wir in diesem Kapitel zwei Verbote, die zur Wahrung der Ehre dieser Sühne notwendig sind. I. Dass kein Opfer dargebracht werden sollte außer den Priestern, noch an einem anderen Ort als an der Tür der Levitikus 17:1 , und dies bei Levitikus 17:1 des Todes, Levitikus 17:1 . II. Dass kein Blut gegessen werden soll, und dies unter der gleichen Strafe, Levitikus 17:10 , & c.

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