LEVITCUS

KERL. II.

      In diesem Kapitel haben wir das Gesetz über das Fleischopfer. I. Die Sache damit; ob aus rohem Mehl mit Öl und Weihrauch ( Levitikus 2:1 ) oder im Ofen gebacken ( Levitikus 2:4 ) oder auf einem Teller ( Levitikus 2:5 ; Levitikus 2:6 ) oder in einer Bratpfanne, Levitikus 2:7 .

II. Die Verwaltung davon, des Mehls ( Levitikus 2:2 ; Levitikus 2:3 ) , der Kuchen, Levitikus 2:8 . III. Einige besondere Regeln dazu, dass Sauerteig und Honig niemals zugelassen werden dürfen ( Levitikus 2:11 ; Levitikus 2:12, Levitikus 2:11 , Levitikus 2:12 ) und Salz niemals beim Speisopfer weggelassen werden Levitikus 2:13 , Levitikus 2:13 , Levitikus 2:13 . NS. Das Gesetz über das Angebot von Erstlinge im Ohr, Levitikus 2:14 , & c.

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