ZAHLEN

KERL. XXIX.

      Dieses Kapitel bestimmt die Feueropfer, die dem Herrn in den drei großen Hochfesten des siebten Monats dargebracht werden sollten. I. Beim Posaunenfest am ersten Tag dieses Monats, Numeri 29:1 . II. Am Versöhnungstag am zehnten Tag, Numeri 29:7 .

III. Beim Laubhüttenfest am fünfzehnten Tag und den sieben folgenden Tagen, Numeri 29:12 . Und dann der Abschluss dieser Verordnungen, Numeri 29:39 ; Numeri 29:40 .

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