„Das Volk“ hatte keinen besonderen Platz in der gewöhnlichen jüdischen oder israelitischen Verfassung; aber sie waren es gewohnt, ihre Zustimmung oder Ablehnung der Entscheidungen der Ältesten durch Zurufe oder Beschwerden zu Josua 9:18 ( Josua 9:18 ; Richter 11:11 usw.).

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