Albert Barnes' Anmerkungen zur Bibel
Jeremia 32:10,11
Übersetzen: Und ich schrieb die Einzelheiten des Kaufs in die Urkunde ... Und ich nahm die Kaufurkunde, sowohl das versiegelte, das den Öler und die Bedingungen enthielt, als auch das, was offen war usw. Es gab zwei Verträge, von denen einer hieß Kaufurkunde und wurde vom Käufer und den Zeugen unterzeichnet. Es wurde dann versiegelt, nicht in unserem Sinne, ein Siegel anstelle von Unterschriften anzubringen, sondern um es zu verschließen.
Die offene Urkunde war wahrscheinlich eine exakte Kopie und war für den allgemeinen Gebrauch bestimmt. Bei Zweifeln an der Echtheit müsste die versiegelte Abschrift dem Richter vorgelegt, das Siegel geöffnet und bei Übereinstimmung mit dem Inhalt der offenen Urkunde zugunsten des Käufers entschieden werden.
Mit dem Angebot ist wohl die Spezifikation gemeint. Die Bedingungen, buchstäblich die Satzung, wären die Bedingungen und Konditionen des Verkaufs, z die langen Jahre des Exils.