Josua 20:4
4 Und der da flieht5127 zu der Städte5892 einer259, soll stehen5975 draußen vor6607 der Stadt5892 Tor8179 und vor den Ältesten 2205 241 der Stadt5892 seine Sache1697 ansagen1696; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt5892 nehmen622 und ihm Raum4725 geben5414, daß er bei ihnen wohne3427.
Sobald sich der Totschläger in der Zufluchtsstadt vorstellte, sollten die Ältesten der Stadt eine Untersuchung durchführen und ihn provisorisch in die Stadt aufnehmen. Später, als der Bluträcher sein Opfer in der Stadt hätte verfolgen und ihn fordern sollen, sollte eine formellere und gründlichere Untersuchung angestellt werden, Josua 20:6 . Konsultieren Sie die Randreferenzen.