Stehe gegen das Blut deines Nächsten - Entweder, um sein Leben in Gefahr zu bringen, indem er als sein Ankläger Matthäus 26:60 (vgl. Matthäus 26:60 ); oder untätig zu stehen, wenn das Leben deines Nächsten in Gefahr ist. Welche Auslegung wir auch annehmen, die Klausel verbietet das, was den Rechtsweg beeinträchtigen könnte.

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