Die vorgeschriebenen Zeiten für den öffentlichen Gottesdienst laut Gesetz waren;

(1) Die täglichen Morgen- und Abendopfer, manchmal auch „das ständige Brandopfer“ genannt.

(2) Der wöchentliche Sabbat.

(3) der Tag des Neumonds.

(4) die „festgelegten Feste“ Numeri 29:39 oder festgelegte Zeiten der jährlichen Numeri 29:39 , von denen es fünf gab, das Passah, der Pfingsttag, das Posaunenfest, der Versöhnungstag und das Laubhüttenfest. Für jede dieser Gelegenheiten wurden Numeri 28 besondere Opfer dargebracht ; Numeri 29 .



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