Aus dem Munde von Zeugen - also mindestens zwei Zeugen (vergleiche die Randangaben). Die Bestimmungen dieses und der folgenden Verse schützen die Verordnungen dieses Kapitels vor Missbrauch. Die Zufluchtsstädte waren nicht dazu gedacht, einen Verbrecher von der verdienten Strafe zu befreien.

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