• Deuteronomium 14:22

    Du sollst6237 alle Jahre8141 den Zehnten6237 absondern alles Ertrages8393 deiner Saat2233, der aus deinem Acker7704 kommt3318,

  • Deuteronomium 14:23

    und sollst davon essen398 vor6440 dem HERRN3068, deinem Gott430, an dem Ort4725, den er erwählt977, daß sein Name8034 daselbst wohne7931, nämlich vom Zehnten4643 deines Getreides1715, deines Mosts8492, deines Öls3323 und von der Erstgeburt1062 deiner Rinder1241 und deiner Schafe6629, auf daß du lernest3925 fürchten3372 den HERRN3068, deinen Gott430, dein Leben lang3117.

  • Deuteronomium 14:24

    Wenn aber des Weges1870 dir zu viel7235 ist, daß3588 du solches nicht hintragen5375 kannst3201, darum daß der Ort4725 dir zu ferne7368 ist, den der HERR3068, dein Gott430, erwählt977 hat, daß er seinen Namen8034 daselbst wohnen7760 lasse (denn der HERR3068, dein Gott430, hat dich gesegnet1288:

  • Deuteronomium 14:25

    so gib’s hin5414 um Geld3701 und fasse6696 das Geld3701 in deine Hand3027 und gehe1980 an den Ort4725, den der HERR3068, dein Gott430, erwählt977 hat,

  • Deuteronomium 14:26

    und gib5414 das Geld3701 um alles, was deine Seele5315 gelüstet183, es sei um Rinder1241, Schafe6629, Wein3196, starken Trank7941 oder um alles, das deine Seele5315 wünscht7592, und iß398 daselbst vor6440 dem HERRN3068, deinem Gott430, und sei fröhlich8055, du und dein Haus1004

  • Deuteronomium 14:27

    und der Levit3881, der in deinem Tor8179 ist (den sollst du nicht verlassen5800, denn er hat kein Teil2506 noch Erbe5159 mit dir).

  • Deuteronomium 14:28

    Alle drei7969 Jahre 8141 7097 sollst du aussondern3318 den Zehnten4643 deines Ertrages8393 desselben Jahrs8141 und sollst’s lassen3240 in deinem Tor8179.

  • Deuteronomium 14:29

    So soll kommen935 der Levit3881 (der kein Teil2506 noch Erbe5159 mit dir hat) und der Fremdling1616 und der Waise3490 und die Witwe490, die in deinem Tor8179 sind, und essen398 und sich sättigen7646, auf daß dich der HERR3068, dein Gott430, segne1288 in allen Werken4639 deiner Hand3027, die du tust6213.

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