• Deuteronomium 17:5

    so sollst du den Mann376 oder das Weib802 ausführen3318, die solches Übel 7451 1697 getan6213 haben, zu deinem Tor8179 und sollst sie zu Tode4191 steinigen68 5619.

  • Deuteronomium 17:6

    Auf zweier8147 oder dreier7969 Zeugen5707 Mund6310 soll sterben4191, wer des Todes4191 wert ist; aber auf eines259 Zeugen5707 Mund6310 soll er nicht sterben4191.

  • Deuteronomium 17:7

    Die Hand3027 der Zeugen5707 soll die erste7223 sein, ihn zu töten4191, und darnach314 die Hand3027 alles Volks5971, daß du das Böse7451 von7130 dir tust1197.

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