"auf daß nicht der Bluträcher 1350 1818 dem Totschläger7523 nachjage310 7291, weil3588 sein Herz3824 erhitzt3179 ist, und ergreife5381 ihn, weil der Weg1870 so ferne7235 ist, und schlage5221 ihn5315 tot, so er doch nicht des Todes4194 schuldig4941 ist, weil3588 er keinen Haß8130 zuvor 8032 8543 wider ihn getragen hat."

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