Kommentar, Erklärung und Studium von Exodus 21:28-36, Vers für Vers.
Wenn ein Ochse7794 einen Mann376 oder ein Weib802 stößt5055, daß sie sterben4191, so soll5619 man den Ochsen7794 steinigen5619 und sein Fleisch1320 nicht essen398; so ist der Herr1167 des Ochsen7794 unschuldig5355.
Ist aber der Ochse7794 zuvor 8543 8032 stößig5056 gewesen, und seinem Herrn1167 ist’s angesagt5749, und hat ihn nicht verwahrt8104, und er tötet4191 darüber einen Mann376 oder ein Weib802, so soll man den Ochsen7794 steinigen5619, und sein Herr1167 soll sterben4191.
Wird7896 man aber ein Lösegeld3724 auf ihn legen7896, so soll er geben5414, sein Leben5315 zu lösen6306, was man ihm auflegt7896.
Desgleichen4941 soll man mit ihm handeln6213, wenn er Sohn1121 oder176 Tochter1323 stößt5055.
Stößt5055 er7794 aber einen Knecht5650 oder eine Magd519, so soll er ihrem Herrn113 307970 Silberlinge 3701 8255 geben5414, und den Ochsen7794 soll man steinigen5619.
So jemand376 eine Grube953 auftut6605 oder gräbt3738 eine Grube953 und deckt3680 sie nicht zu, und es fällt5307 ein Ochs7794 oder Esel2543 hinein,
so soll’s der Herr1167 der Grube953 mit Geld3701 dem andern wiederbezahlen7725 7999; das Aas4191 aber soll sein sein.
Wenn jemandes376 Ochse7794 eines andern7453 Ochsen stößt5062, daß er stirbt4191, so sollen sie den lebendigen2416 Ochsen7794 verkaufen4376 und das Geld3701 teilen2673 und das Aas4191 auch teilen2673.
Ist’s aber kund3045 gewesen, daß der Ochse7794 zuvor 8543 8032 stößig5056 gewesen ist, und sein Herr1167 hat ihn nicht verwahrt8104, so soll7999 er einen Ochsen7794 für den andern7794 vergelten7999 und das Aas4191 haben.