Kommentar, Erklärung und Studium von Exodus 22:8-11, Vers für Vers.
Wo einer den andern beschuldigt559 um irgend1697 ein Unrecht6588, es sei um Ochsen7794 oder Esel2543 oder Schaf7716 oder Kleider8008 oder allerlei, das verloren9 ist, so soll beider8147 Sache1697 vor die »Götter430« kommen935. Welchen die »Götter430« verdammen7561, der soll’s zwiefältig8147 seinem Nächsten7453 wiedergeben7999.
Wenn jemand376 seinem Nächsten7453 einen Esel2543 oder Ochsen7794 oder ein Schaf7716 oder irgend ein Vieh929 zu bewahren8104 gibt5414, und es stirbt4191 ihm oder wird beschädigt7665 oder wird ihm weggetrieben7617, daß es niemand sieht7200,
so7621 soll man’s unter ihnen8147 auf einen Eid7621 bei dem HERRN3068 kommen lassen, ob7971 er nicht habe seine Hand3027 an seines Nächsten7453 Habe4399 gelegt7971; und des Gutes Herr1167 soll’s annehmen3947, also daß jener nicht bezahlen7999 müsse.
Stiehlt’s1589 ihm aber ein Dieb, so soll er’s seinem Herrn1167 bezahlen7999.