"Und sollen zu keinem4191 Toten 120 4191 gehen935 und sich verunreinigen2930, nur allein zu Vater1 und Mutter517, Sohn1121 oder Tochter1323, Bruder251 oder Schwester269, die noch keinen376 Mann376 gehabt hat; über denen mögen sie sich verunreinigen2930."

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