• Hesekiel 46:16

    So spricht559 der HERR136 HERR3069: Wenn der Fürst5387 seiner Söhne1121 einem376 ein Geschenk4979 gibt5414 von seinem Erbe5159, dasselbe soll seinen Söhnen1121 bleiben, und sie sollen es erblich5159 besitzen272.

  • Hesekiel 46:17

    Wo er aber seiner Knechte5650 einem259 von seinem Erbteil5159 etwas4979 schenkt5414, das sollen sie besitzen bis aufs Freijahr1865 8141, und soll alsdann dem Fürsten5387 wieder heimfallen7725; denn sein Teil soll allein auf seine Söhne1121 erben5159.

  • Hesekiel 46:18

    Es soll auch der Fürst5387 dem Volk5971 nichts nehmen3947 von seinem Erbteil 5159 3238 noch sie aus ihren eigenen Gütern272 stoßen3238, sondern soll sein eigenes Gut272 auf seine Kinder1121 vererben5157, auf daß meines Volks5971 nicht jemand376 von seinem Eigentum272 zerstreut6327 werde.

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