Kommentar, Erklärung und Studium von Hesekiel 48, Vers für Vers.
Dies sind die Namen8034 der Stämme7626: von Mitternacht7097 6828 3027, an dem Wege1870 nach Hethlon2855, gen935 Hamath2574 und Hazar–Enon2704 und von Damaskus 1366 1834 6828 gegen Hamath2574 3027, das soll Dan1835 für seinen259 Teil6285 haben von Morgen6921 bis gen Abend3220.
Neben Dan 1835 1366 soll Asser836 seinen259 Teil259 haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Neben Asser 836 1366 soll Naphthali5321 seinen259 Teil259 haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Neben Naphthali 5321 1366 soll Manasse4519 seinen259 Teil259 haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Neben Manasse 4519 1366 soll Ephraim669 seinen259 Teil259 haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Neben Ephraim 669 1366 soll Ruben7205 seinen259 Teil259 haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Neben Ruben 7205 1366 soll Juda3063 seinen259 Teil259 haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Neben Juda 3063 1366 aber sollt ihr einen Teil8641 absondern7311, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285, der 25,000 6242 2568 505 Ruten breit7341 und so lang753 sei, wie sonst ein259 Teil2506 ist von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285; darin8432 soll das Heiligtum4720 stehen.
Und davon sollt ihr dem HERRN3068 einen Teil8641 absondern7311, 25,000 6242 2568 505 Ruten lang753 und 10,000 6235 505 Ruten breit7341.
Und dieser heilige6944 Teil8641 soll den Priestern3548 gehören, nämlich 25,000 6242 2568 505 Ruten lang753 gegen Mitternacht6828 und gegen Mittag3220 und 10,000 6235 505 breit7341 gegen Morgen6921 und gegen Abend5045. Und das Heiligtum4720 des HERRN3068 soll mittendarin8432 stehen.
Das soll geheiligt6942 sein den Priestern3548, den Kindern1121 Zadok6659, welche meine Sitten4931 gehalten8104 haben und sind nicht abgefallen8582 mit den Kindern1121 Israel3478, wie die Leviten3881 abgefallen8582 sind.
Und soll also dieser abgesonderte8642 Teil8641 des geheiligten Landes776 ihr eigen sein als Hochheiliges 6944 6944 neben der Leviten3881 Grenze1366.
Die Leviten3881 aber sollen neben5980 der Priester3548 Grenze1366 auch 25,000 6242 2568 505 Ruten in die Länge753 und 10,000 6235 505 Ruten in die Breite7341 haben; denn alle Länge753 soll 25,000 6242 2568 505 und die Breite7341 10,000 6235 505 Ruten haben.
Und sollen nichts davon verkaufen4376 noch verändern4171, damit des Landes776 Erstling7225 nicht wegkomme5674 5674; denn es ist dem HERRN3068 geheiligt6944.
Aber die übrigen3498 5000 2568 505 Ruten in die Breite7341 gegen6440 die 25,000 6242 2568 505 Ruten in die Länge, das soll gemeines2455 Land sein zur Stadt5892, darin zu wohnen4186, und zu Vorstädten4054; und die Stadt5892 soll mittendarin8432 stehen.
Und das soll ihr Maß4060 sein: 4500 2568 505 702 3967 Ruten gegen Mitternacht 6828 6285 und gegen Mittag5045 6285, desgleichen gegen Morgen 6921 6285 und gegen Abend 3220 6285 auch 45002568 505 702 3967.
Die Vorstadt 4054 5892 aber soll haben 250 3967 2572 Ruten gegen Mitternacht6828 und gegen Mittag5045, desgleichen auch gegen Morgen6921 und gegen Abend 250 3967 2572 Ruten.
Aber das übrige3498 an der Länge753 neben5980 dem Abgesonderten8641 und Geheiligten6944, nämlich 10,000 6235 505 Ruten gegen Morgen6921 und 10,000 6235 505 Ruten gegen Abend3220, das8393 gehört zum Unterhalt3899 derer, die in der Stadt5892 arbeiten5647.
Und Arbeiter5647 aus allen Stämmen7626 Israels3478 sollen in der Stadt5892 arbeiten5647.
Also soll die ganze Absonderung8641 25,000 6242 2568 505 Ruten ins Gevierte7243 sein; ein272 Vierteil272 der geheiligten6944 Absonderung8641 sei7311 zu eigen7311 der Stadt5892.
Was aber noch übrig3498 ist auf beiden Seiten neben5980 dem abgesonderten8641 heiligen6944 Teil8641 und neben6440 der Stadt5892 Teil272, nämlich 25,000 6242 2568 505 Ruten gegen Morgen 6921 1366 und gegen Abend 3220 1366 neben6440 den Teilen2506 der Stämme, das soll alles dem Fürsten5387 gehören. Aber der abgesonderte8641 heilige6944 Teil8641 und das Haus1004 des Heiligtums4720 soll mitteninnen8432 sein.
Was aber neben der Leviten3881 Teil272 und neben der Stadt5892 Teil272 zwischen der Grenze1366 Juda’s3063 und der Grenze1366 Benjamins1144 liegt, das soll dem Fürsten5387 gehören.
Darnach sollen die andern3499 Stämme7626 sein: Benjamin1144 soll seinen259 Teil haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Aber neben der Grenze1366 Benjamin1144 soll Simeon8095 seinen259 Teil haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Neben der Grenze1366 Simeons8095 soll Isaschar3485 seinen259 Teil haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Neben der Grenze1366 Isaschars3485 soll Sebulon2074 seinen259 Teil haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Neben der Grenze1366 Sebulons2074 soll Gad1410 seinen259 Teil haben, von Morgen 6921 6285 bis gen Abend3220 6285.
Aber neben Gad1410 ist die Grenze1366 gegen Mittag 6285 5045 8486 von Thamar8559 bis ans Haderwasser 4809 4808 4325 zu Kades6946 und den Bach5158 hinab bis an das große1419 Meer3220.
Das ist das Land776, das ihr austeilen5307 sollt zum Erbteil5159 unter die Stämme7626 Israels3478; und das sollen ihre Erbteile4256 sein, spricht5002 der HERR136 HERR3069.
Und so8444 weit8444 soll die Stadt5892 sein: 4500 2568 505 702 3967 Ruten4060 gegen Mitternacht6828 6285.
Und die Tore8179 der Stadt5892 sollen nach den Namen8034 der Stämme7626 Israels3478 genannt werden, drei7969 Toren8179 gegen Mitternacht6828: das erste259 Tor8179 Ruben7205, das zweite Juda3063, das dritte Levi3878.
Also auch gegen Morgen 6921 6285 4500 2568 505 702 3967 Ruten und auch drei7969 Tore8179: nämlich das erste259 Tor8179 Joseph3130, das zweite Benjamin1144, das dritte Dan1835.
Gegen Mittag 5045 6285 auch also 4500 2568 505 702 3967 Ruten4060 und auch drei7969 Tore8179: das erste259 Tor8179 Simeon8095, das zweite Isaschar3485, das dritte Sebulon2074.
Also auch gegen Abend 3220 6285 4500 2568 505 702 3967 Ruten und drei7969 Tore8179: ein259 Tor8179 Gad1410, das zweite Asser836, das dritte Naphthali5321.
Also sollen es um5439 und um5439 18,000 6240 8083 505 Ruten sein. Und alsdann3117 soll die Stadt5892 genannt8034 werden: «Hier3074 ist der HERR3074».