• Jeremia 16:6

    daß beide, groß1419 und klein6996, sollen in diesem Lande776 sterben4191 und nicht begraben6912 noch beklagt5594 werden, und niemand wird sich über sie zerritzen1413 noch kahl7139 scheren.

  • Jeremia 16:7

    Und man wird auch nicht unter sie Brot austeilen6536 bei der Klage60, sie zu trösten5162 über die Leiche4191, und ihnen auch nicht aus dem Trostbecher 8575 3563 zu trinken8248 geben über Vater1 und Mutter517.

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