Kommentar, Erklärung und Studium von Levitikus 14:10-32, Vers für Vers.
Und am achten8066 Tage3117 soll er zwei8147 Lämmer3532 nehmen3947 ohne Fehl8549 und ein259 jähriges 1323 8141 Schaf3535 ohne Fehl8549 und drei7969 Zehntel6241 Semmelmehl5560 zum Speisopfer4503, mit Öl8081 gemengt1101, und ein259 Log3849 Öl8081.
Da soll der Priester 3548 2891 den Gereinigten 376 2891 und diese Dinge stellen5975 vor6440 den HERRN3068, vor der Tür6607 der Hütte168 des Stifts4150.
Und soll das eine259 Lamm3532 nehmen3947 und zum Schuldopfer817 opfern7126 mit dem Log3849 Öl8081; und soll solches vor6440 dem HERRN3068 weben8573 5130
und darnach das Lamm3532 schlachten7819, wo4725 man das Sündopfer2403 und Brandopfer5930 schlachtet7819, nämlich an heiliger6944 Stätte4725; denn wie das Sündopfer2403, also ist auch das Schuldopfer817 des Priesters3548; denn es ist ein Hochheiliges6944 6944.
Und der Priester3548 soll von dem Blut1818 nehmen3947 vom Schuldopfer817 und dem Gereinigten2891 auf den Knorpel8571 des rechten3233 Ohrs241 tun5414 und auf den Daumen931 seiner rechten3233 Hand3027 und auf die große Zehe931 seines rechten3233 Fußes7272.
Darnach soll3947 er von dem Log3849 Öl8081 nehmen3947 und es in seine3548, des Priesters3548, linke Hand 8042 3709 gießen3332
und mit seinem3548 rechten3233 Finger676 in das Öl8081 tauchen2881, das in seiner linken8042 Hand3709 ist, und sprengen5137 vom Öl8081 mit seinem Finger676 siebenmal 7651 6471 vor6440 dem HERRN3068.
Vom übrigen3499 Öl8081 aber in seiner Hand3709 soll er3548 dem Gereinigten2891 auf den Knorpel8571 des rechten3233 Ohrs241 tun5414 und auf den rechten3233 Daumen 931 3027 und auf die große Zehe931 seines rechten3233 Fußes7272, oben auf das Blut1818 des Schuldopfers817.
Das übrige3498 Öl8081 aber in seiner3548 Hand3709 soll er auf des Gereinigten2891 Haupt7218 tun5414 und ihn versöhnen3722 vor6440 dem HERRN3068.
Und soll6213 das Sündopfer2403 machen6213 und den Gereinigten2891 versöhnen3722 seiner Unreinigkeit2932 halben; und soll darnach310 das Brandopfer5930 schlachten7819
und soll5927 es auf dem Altar4196 opfern 5930 5927 samt dem Speisopfer4503 und ihn versöhnen3548 3722, so ist er rein2891.
Ist er aber arm1800 und erwirbt5381 mit seiner Hand3027 nicht5381 so viel, so nehme3947 er ein259 Lamm3532 zum Schuldopfer817 zu weben8573, zu seiner Versöhnung3722 und ein259 zehntel6241 Semmelmehl5560, mit Öl8081 gemengt1101, zum Speisopfer4503, und ein Log3849 Öl8081
und zwei8147 Turteltauben8449 oder zwei8147 junge1121 Tauben3123, die er mit seiner Hand3027 erwerben5381 kann, daß eine259 sei ein Sündopfer2403, die andere259 ein Brandopfer5930,
und bringe935 sie am achten8066 Tage3117 seiner Reinigung2893 zum Priester3548 vor die Tür6607 der Hütte168 des Stifts4150, vor6440 den HERRN3068.
Da soll der Priester3548 das Lamm3532 zum Schuldopfer817 nehmen3947 und das Log3849 Öl8081 und soll’s alles weben 8573 5130 vor6440 dem HERRN3068
und das Lamm3532 des Schuldopfers817 schlachten7819 und Blut1818 nehmen3947 von demselben Schuldopfer817 und es dem Gereinigten2891 tun5414 auf den Knorpel8571 seines rechten3233 Ohrs241 und auf den Daumen931 seiner rechten3233 Hand3027 und auf die große Zehe931 seines rechten3233 Fußes7272,
und von dem Öl8081 in seine3548 3709, des Priesters3548, linke Hand8042 gießen3332
und mit seinem rechten3233 Finger676 vom Öl8081, das in seiner linken8042 Hand3709 ist, siebenmal 7651 6471 sprengen5137 vor6440 dem HERRN3068.
Von dem übrigen8081 aber in seiner Hand3709 soll er dem Gereinigten2891 auf den Knorpel8571 seines rechten3233 Ohrs241 und auf den Daumen931 seiner rechten3233 Hand3027 und auf die große Zehe931 seines rechten3233 Fußes7272 tun5414, oben4725 auf das Blut1818 des Schuldopfers817.
Das übrige3498 Öl8081 aber in seiner3548 Hand3709 soll er dem Gereinigten2891 auf das Haupt7218 tun5414, ihn zu versöhnen3722 vor6440 dem HERRN3068;
und darnach aus der einen259 Turteltaube8449 oder jungen1121 Taube3123 6213, wie834 seine Hand3027 hat mögen erwerben5381,
ein259 Sündopfer2403, aus der andern259 ein Brandopfer5930 machen samt dem Speisopfer4503. Und soll der Priester3548 den Gereinigten2891 also versöhnen3722 vor6440 dem HERRN3068.
Das sei das Gesetz8451 für den Aussätzigen6883 5061, der mit seiner Hand3027 nicht erwerben5381 kann, was zu seiner Reinigung2893 gehört.