"Wer Hoherpriester 1419 3548 ist unter seinen Brüdern251, auf dessen Haupt7218 das Salböl 4888 8081 gegossen3332 und dessen Hand3027 gefüllt4390 ist, daß er angezogen3847 würde mit den Kleidern899, der soll sein Haupt7218 nicht entblößen6544 und seine Kleider899 nicht zerreißen6533"

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