Kommentar, Erklärung und Studium von Levitikus 25:47-55, Vers für Vers.
Wenn irgend ein Fremdling8453 oder Gast1616 bei dir3027 zunimmt5381 und dein Bruder251 neben ihm verarmt4134 und sich dem Fremdling1616 oder Gast8453 bei dir oder jemand von seinem 6133 1616 Stamm4940 verkauft4376,
so soll er nach310 seinem Verkaufen4376 Recht haben, wieder frei1353 zu werden, und es mag ihn jemand259 unter seinen Brüdern251 lösen1350,
oder sein Vetter1730 oder Vetters1730 Sohn 1121 1350 oder sonst sein nächster7607 Blutsfreund1320 seines Geschlechts4940; oder so seine Hand so viel erwirbt5381, so soll er selbst3027 sich lösen1350.
Und soll mit seinem Käufer7069 rechnen2803 von dem Jahr8141 an, da er sich verkauft4376 hatte, bis aufs Halljahr3104 8141; und das Geld3701, darum er sich verkauft4465 hat, soll nach der Zahl4557 der Jahre8141 gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit3117 Tagelöhner7916 bei ihm gewesen.
Sind noch viel7227 Jahre8141 bis an das Halljahr, so soll er nach6310 denselben desto mehr zu seiner Lösung1353 wiedergeben7725 von dem Gelde3701 darum er gekauft4736 ist.
Sind aber wenig4592 Jahre8141 übrig7604 bis ans Halljahr3104 8141, so soll er auch darnach 2803 6310 8141 wiedergeben7725 zu seiner Lösung1353.
Als Tagelöhner7916 soll er von Jahr8141 zu Jahr8141 bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge6531 über ihn herrschen7287 vor deinen Augen5869.
Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen1350, so soll er im Halljahr 3104 8141 frei ausgehen3318 und seine Kinder1121 mit ihm.
Denn die Kinder1121 Israel3478 sind meine Knechte5650, die ich aus Ägyptenland 4714 776 geführt3318 habe. Ich bin der HERR3068, euer Gott430.