"Und soll mit seinem Käufer7069 rechnen2803 von dem Jahr8141 an, da er sich verkauft4376 hatte, bis aufs Halljahr3104 8141; und das Geld3701, darum er sich verkauft4465 hat, soll nach der Zahl4557 der Jahre8141 gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit3117 Tagelöhner7916 bei ihm gewesen."

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