Kommentar, Erklärung und Studium von Levitikus 27:15-25, Vers für Vers.
So es1004 aber der, so es geheiligt6942 hat, will lösen1350, so soll er den fünften2549 Teil des Geldes3701, zu dem es geschätzt6187 ist, draufgeben3254, so soll’s sein werden.
Wenn jemand376 ein Stück Acker7704 von seinem Erbgut272 dem HERRN3068 heiligt6942, so soll es geschätzt6187 werden nach6310 der Aussaat2233. Ist die Aussaat2233 ein Homer2563 Gerste8184, so soll es 502572 Silberlinge 3701 8255 gelten.
Heiligt6942 er seinen Acker7704 vom Halljahr 3104 8141 an, so soll er nach seinem Wert6187 gelten6965.
Hat er ihn7704 aber nach310 dem Halljahr3104 geheiligt6942, so soll der Priester3548 das Geld3701 berechnen2803 nach6310 den übrigen3498 Jahren8141 zum Halljahr 3104 8141 und ihn darnach geringer1639 schätzen6187.
Will aber der, so ihn geheiligt6942 hat, den Acker7704 lösen1350, so soll er den fünften2549 Teil des Geldes3701, zu dem er geschätzt6187 ist, draufgeben3254, so soll er sein werden6965.
Will er ihn7704 aber nicht lösen1350, sondern verkauft4376 ihn7704 einem andern312 376, so soll er ihn nicht mehr lösen1350 können;
sondern derselbe Acker7704, wenn er im Halljahr3104 frei3318 wird, soll dem HERRN3068 heilig6944 sein wie ein verbannter2764 Acker7704 und soll des Priesters3548 Erbgut272 sein.
Wenn aber jemand dem HERRN3068 einen Acker7704 heiligt6942, den er gekauft4736 hat und der nicht sein Erbgut 272 7704 ist,
so soll der Priester3548 berechnen2803, was er gilt4373 bis an das Halljahr3104 8141; und soll desselben Tages3117 solche Schätzung6187 geben5414, daß sie dem HERRN3068 heilig6944 sei.
Aber im Halljahr 3104 8141 soll er7704 wiedergelangen7725 an den, von dem er ihn gekauft7069 hat, daß er sein Erbgut272 im Lande776 sei.
Alle Schätzung6187 soll geschehen nach dem Lot8255 des Heiligtums6944; ein Lot8255 aber hat 206242 Gera1626.