• Numeri 30:10

    Das Gelübde5088 einer Witwe490 und Verstoßenen1644, alles Verbündnis631, das sie nimmt auf ihre Seele5315, das gilt6965 auf ihr.

  • Numeri 30:11

    Wenn eine in ihres Mannes376 Hause1004 gelobt5087 oder sich mit einem Eide7621 verbindet 632 631 über ihre Seele5315,

  • Numeri 30:12

    und ihr Mann376 hört8085 es, und schweigt2790 dazu und wehrt5106 es nicht, so gilt6965 all dasselbe Gelübde5088 und alles Verbündnis632 631, das sie auflegt ihrer Seele5315.

  • Numeri 30:13

    Macht’s6565 aber ihr Mann376 des Tages3117 los6565, wenn er’s hört8085, so gilt6965 das nichts6965, was aus ihren Lippen8193 gegangen4161 ist, was sie gelobt5088 oder wozu sie sich verbunden632 hat über ihre Seele5315; denn ihr Mann376 hat’s losgemacht6565, und der HERR3068 wird ihr gnädig5545 sein.

  • Numeri 30:14

    Alle Gelübde5088 und Eide7621, die verbinden632 den Leib5315 zu kasteien6031, mag ihr Mann376 bekräftigen6965 oder aufheben6565 also:

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