• Numeri 30:3

    Wenn jemand376 dem HERRN3068 ein Gelübde5088 tut5087 oder einen Eid7621 schwört7650, daß er seine Seele 5315 632 verbindet631, der soll sein Wort1697 nicht aufheben2490, sondern alles tun6213, wie es zu seinem Munde6310 ist ausgegangen3318.

  • Numeri 30:4

    Wenn ein Weib802 dem HERRN3068 ein Gelübde5088 tut5087 und sich verbindet632 631, solange sie in ihres Vaters1 Hause1004 und ledig5271 ist,

  • Numeri 30:5

    und ihr Gelübde5088 und Verbündnis632, das sie nimmt631 auf ihre Seele5315, kommt8085 vor8085 ihren Vater1, und er1 schweigt2790 dazu, so gilt6965 all ihr Gelübde5088 und all ihr Verbündnis632, das sie ihrer Seele5315 aufgelegt631 hat.

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