Kommentar, Erklärung und Studium von Numeri 35:1-34, Vers für Vers.
Und der HERR3068 redete1696 mit Mose4872 auf dem Gefilde6160 der Moabiter4124 am Jordan3383 gegenüber Jericho3405 und sprach559:
Gebiete6680 den Kindern1121 Israel3478, daß sie den Leviten3881 Städte5159 geben5414 von ihren Erbgütern272 zur Wohnung3427;
dazu Vorstädte4054 um die Städte5892 her sollt ihr den Leviten3881 auch geben5414, daß sie in den Städten5892 wohnen3427 und in den Vorstädten4054 ihr Vieh929 und Gut7399 und allerlei Tiere2416 haben.
Die Weite aber der Vorstädte4054 5892, die ihr den Leviten3881 gebt5414, soll 1000505 Ellen520 draußen2351 vor der Stadtmauer 5892 7023 umher5439 haben.
So sollt ihr nun messen4058 außen2351 an der Stadt5892 von der Ecke6285 gegen Morgen6924 2000505 Ellen520 und von der Ecke6285 gegen Mittag5045 2000505 Ellen520 und von der Ecke6285 gegen Abend3220 2000505 Ellen520 und von der Ecke6285 gegen Mitternacht6828 2000505 Ellen520, daß die Stadt5892 in der Mitte8432 sei. Das sollen ihre Vorstädte 4054 5892 sein.
Und unter den Städten5892, die ihr den Leviten3881 geben5414 werdet, sollt ihr sechs8337 Freistädte 4733 5892 geben, daß dahinein fliehe5127, wer einen Totschlag7523 getan hat. Über5414 dieselben sollt ihr noch 42 705 8147 Städte5892 geben5414,
daß alle Städte5892, die ihr den Leviten3881 gebt5414, seien 48 705 8083 mit ihren Vorstädten4054.
Und sollt derselben5892 desto mehr7235 geben5414 von denen, die viel7227 besitzen272 unter den Kindern1121 Israel3478, und desto weniger4591 von denen, die wenig4592 besitzen; ein jeglicher376 nach6310 seinem Erbteil5159, das ihm zugeteilt5157 wird, soll Städte5892 den Leviten3881 geben5414.
Und der HERR3068 redete1696 mit Mose4872 und sprach559:
Rede1696 mit den Kindern1121 Israel3478 und sprich559 zu ihnen: Wenn ihr über5674 den Jordan3383 ins Land776 Kanaan3667 kommt5674,
sollt ihr Städte5892 auswählen7136, daß sie Freistädte 4733 5892 seien, wohin fliehe5127, wer einen Totschlag 5221 7523 5315 unversehens7684 tut.
Und sollen unter euch solche Freistädte 4733 5892 sein vor dem Bluträcher1350, daß der nicht sterben4191 müsse, der einen Totschlag7523 getan hat, bis daß er vor6440 der Gemeinde5712 vor Gericht4941 gestanden5975 sei.
Und der Städte5892, die ihr geben5414 werdet zu Freistädten4733 5892, sollen sechs8337 sein.
Drei 7969 5892 sollt ihr geben5414 diesseit5676 des Jordans3383 und drei 7969 5892 im Lande776 Kanaan3667.
Das sind die sechs8337 Freistädte4733 5892, den Kindern1121 Israel3478 und den Fremdlingen1616 und den Beisassen8453 unter8432 euch, daß dahin fliehe5127, wer einen Totschlag 5315 5221 getan hat unversehens7684.
Wer jemand mit einem Eisen 1270 3627 schlägt5221, daß er stirbt4191, der ist ein Totschläger7523 und soll4191 des Todes4191 sterben4191.
Wirft3027 er ihn mit einem Stein68, mit dem jemand mag getötet 5221 4191 werden, daß er davon stirbt4191, so ist er ein Totschläger7523 und soll4191 des Todes4191 sterben4191.
Schlägt 3027 5221 3627 er ihn aber mit einem Holz6086, mit dem jemand mag totgeschlagen4191 werden, daß er stirbt4191, so ist er ein Totschläger7523 und soll4191 des Todes4191 sterben4191.
Der Rächer1350 des Bluts1818 soll den Totschläger7523 zum4191 Tode bringen4191; wo er ihm begegnet6293, soll er1931 ihn töten4191.
Stößt1920 er ihn aus Haß8135 oder wirft7993 etwas auf ihn aus List6660, daß er stirbt4191,
oder schlägt5221 ihn aus Feindschaft342 mit seiner Hand3027, daß er stirbt4191, so soll4191 er des Todes4191 sterben4191, der ihn geschlagen5221 hat; denn er ist ein Totschläger7523. Der Rächer1350 des Bluts1818 soll ihn7523 zum4191 Tode bringen4191, wo er ihm begegnet6293.
Wenn er ihn aber ungefähr6621 stößt1920, ohne3808 Feindschaft342, oder wirft7993 irgend etwas3627 auf ihn unversehens6660
oder wirft5307 irgend einen Stein68 auf ihn, davon man sterben4191 mag, und er hat’s nicht3808 gesehen7200, also daß er stirbt4191, und er ist nicht sein Feind341, hat ihm auch kein Übles7451 gewollt1245,
so soll die Gemeinde5712 richten8199 zwischen dem, der geschlagen5221 hat, und dem Rächer1350 des Bluts1818 nach diesen Rechten4941.
Und die Gemeinde5712 soll den Totschläger7523 erretten5337 von der Hand3027 des Bluträchers 1818 1350 und soll ihn wiederkommen7725 lassen zu der Freistadt4733 5892, dahin er geflohen5127 war; und er soll daselbst bleiben3427, bis daß der Hohepriester 1419 3548 sterbe4194, den man mit dem heiligen6944 Öl8081 gesalbt4886 hat.
Wird aber der Totschläger 3318 7523 aus3318 seiner Freistadt 4733 5892 Grenze1366 gehen3318, dahin er geflohen5127 ist,
und der Bluträcher 1818 1350 findet4672 ihn außerhalb2351 der Grenze1366 seiner Freistadt 4733 5892 und schlägt7523 ihn7523 tot7523, so soll er des Bluts1818 nicht schuldig sein.
Denn er7523 sollte in seiner Freistadt 4733 5892 bleiben3427 bis an den Tod4194 des Hohenpriesters1419 3548, und nach310 des Hohenpriesters 1419 3548 Tod4194 wieder7725 zum Lande776 seines Erbguts272 kommen7725.
Das soll euch ein Recht 2708 4941 sein bei euren Nachkommen1755, überall, wo ihr wohnet4186.
Den Totschläger7523 soll man töten7523 nach dem Mund6310 zweier Zeugen5707. Ein259 Zeuge5707 soll nicht aussagen6030 über eine Seele5315 zum Tode4191.
Und ihr sollt keine Versühnung3724 nehmen3947 für die Seele5315 des Totschlägers7523; denn er ist des Todes4191 schuldig7563, und er soll4191 des Todes4191 sterben4191.
Und sollt keine Versühnung3724 nehmen3947 für den, der zur Freistadt 4733 5892 geflohen5127 ist, daß er wiederkomme7725, zu wohnen3427 im Lande776, bis der Priester3548 sterbe4194.
Und schändet2610 das Land776 nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig1818 ist, der schändet2610 das Land776, und das Land776 kann vom Blut1818 nicht versöhnt3722 werden, das darin vergossen8210 wird, außer durch das Blut1818 des, der es vergossen8210 hat.
Verunreinigt2930 das Land776 nicht, darin ihr wohnet3427, darin8432 ich auch wohne7931; denn ich bin der HERR3068, der unter8432 den Kindern1121 Israel3478 wohnt7931.