Kommentar, Erklärung und Studium von Numeri 35:25-34, Vers für Vers.
Und die Gemeinde5712 soll den Totschläger7523 erretten5337 von der Hand3027 des Bluträchers 1818 1350 und soll ihn wiederkommen7725 lassen zu der Freistadt4733 5892, dahin er geflohen5127 war; und er soll daselbst bleiben3427, bis daß der Hohepriester 1419 3548 sterbe4194, den man mit dem heiligen6944 Öl8081 gesalbt4886 hat.
Wird aber der Totschläger 3318 7523 aus3318 seiner Freistadt 4733 5892 Grenze1366 gehen3318, dahin er geflohen5127 ist,
und der Bluträcher 1818 1350 findet4672 ihn außerhalb2351 der Grenze1366 seiner Freistadt 4733 5892 und schlägt7523 ihn7523 tot7523, so soll er des Bluts1818 nicht schuldig sein.
Denn er7523 sollte in seiner Freistadt 4733 5892 bleiben3427 bis an den Tod4194 des Hohenpriesters1419 3548, und nach310 des Hohenpriesters 1419 3548 Tod4194 wieder7725 zum Lande776 seines Erbguts272 kommen7725.
Das soll euch ein Recht 2708 4941 sein bei euren Nachkommen1755, überall, wo ihr wohnet4186.
Den Totschläger7523 soll man töten7523 nach dem Mund6310 zweier Zeugen5707. Ein259 Zeuge5707 soll nicht aussagen6030 über eine Seele5315 zum Tode4191.
Und ihr sollt keine Versühnung3724 nehmen3947 für die Seele5315 des Totschlägers7523; denn er ist des Todes4191 schuldig7563, und er soll4191 des Todes4191 sterben4191.
Und sollt keine Versühnung3724 nehmen3947 für den, der zur Freistadt 4733 5892 geflohen5127 ist, daß er wiederkomme7725, zu wohnen3427 im Lande776, bis der Priester3548 sterbe4194.
Und schändet2610 das Land776 nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig1818 ist, der schändet2610 das Land776, und das Land776 kann vom Blut1818 nicht versöhnt3722 werden, das darin vergossen8210 wird, außer durch das Blut1818 des, der es vergossen8210 hat.
Verunreinigt2930 das Land776 nicht, darin ihr wohnet3427, darin8432 ich auch wohne7931; denn ich bin der HERR3068, der unter8432 den Kindern1121 Israel3478 wohnt7931.