Kommentar, Erklärung und Studium von Numeri 35:9-28, Vers für Vers.
Und der HERR3068 redete1696 mit Mose4872 und sprach559:
Rede1696 mit den Kindern1121 Israel3478 und sprich559 zu ihnen: Wenn ihr über5674 den Jordan3383 ins Land776 Kanaan3667 kommt5674,
sollt ihr Städte5892 auswählen7136, daß sie Freistädte 4733 5892 seien, wohin fliehe5127, wer einen Totschlag 5221 7523 5315 unversehens7684 tut.
Und sollen unter euch solche Freistädte 4733 5892 sein vor dem Bluträcher1350, daß der nicht sterben4191 müsse, der einen Totschlag7523 getan hat, bis daß er vor6440 der Gemeinde5712 vor Gericht4941 gestanden5975 sei.
Und der Städte5892, die ihr geben5414 werdet zu Freistädten4733 5892, sollen sechs8337 sein.
Drei 7969 5892 sollt ihr geben5414 diesseit5676 des Jordans3383 und drei 7969 5892 im Lande776 Kanaan3667.
Das sind die sechs8337 Freistädte4733 5892, den Kindern1121 Israel3478 und den Fremdlingen1616 und den Beisassen8453 unter8432 euch, daß dahin fliehe5127, wer einen Totschlag 5315 5221 getan hat unversehens7684.
Wer jemand mit einem Eisen 1270 3627 schlägt5221, daß er stirbt4191, der ist ein Totschläger7523 und soll4191 des Todes4191 sterben4191.
Wirft3027 er ihn mit einem Stein68, mit dem jemand mag getötet 5221 4191 werden, daß er davon stirbt4191, so ist er ein Totschläger7523 und soll4191 des Todes4191 sterben4191.
Schlägt 3027 5221 3627 er ihn aber mit einem Holz6086, mit dem jemand mag totgeschlagen4191 werden, daß er stirbt4191, so ist er ein Totschläger7523 und soll4191 des Todes4191 sterben4191.
Der Rächer1350 des Bluts1818 soll den Totschläger7523 zum4191 Tode bringen4191; wo er ihm begegnet6293, soll er1931 ihn töten4191.
Stößt1920 er ihn aus Haß8135 oder wirft7993 etwas auf ihn aus List6660, daß er stirbt4191,
oder schlägt5221 ihn aus Feindschaft342 mit seiner Hand3027, daß er stirbt4191, so soll4191 er des Todes4191 sterben4191, der ihn geschlagen5221 hat; denn er ist ein Totschläger7523. Der Rächer1350 des Bluts1818 soll ihn7523 zum4191 Tode bringen4191, wo er ihm begegnet6293.
Wenn er ihn aber ungefähr6621 stößt1920, ohne3808 Feindschaft342, oder wirft7993 irgend etwas3627 auf ihn unversehens6660
oder wirft5307 irgend einen Stein68 auf ihn, davon man sterben4191 mag, und er hat’s nicht3808 gesehen7200, also daß er stirbt4191, und er ist nicht sein Feind341, hat ihm auch kein Übles7451 gewollt1245,
so soll die Gemeinde5712 richten8199 zwischen dem, der geschlagen5221 hat, und dem Rächer1350 des Bluts1818 nach diesen Rechten4941.
Und die Gemeinde5712 soll den Totschläger7523 erretten5337 von der Hand3027 des Bluträchers 1818 1350 und soll ihn wiederkommen7725 lassen zu der Freistadt4733 5892, dahin er geflohen5127 war; und er soll daselbst bleiben3427, bis daß der Hohepriester 1419 3548 sterbe4194, den man mit dem heiligen6944 Öl8081 gesalbt4886 hat.
Wird aber der Totschläger 3318 7523 aus3318 seiner Freistadt 4733 5892 Grenze1366 gehen3318, dahin er geflohen5127 ist,
und der Bluträcher 1818 1350 findet4672 ihn außerhalb2351 der Grenze1366 seiner Freistadt 4733 5892 und schlägt7523 ihn7523 tot7523, so soll er des Bluts1818 nicht schuldig sein.
Denn er7523 sollte in seiner Freistadt 4733 5892 bleiben3427 bis an den Tod4194 des Hohenpriesters1419 3548, und nach310 des Hohenpriesters 1419 3548 Tod4194 wieder7725 zum Lande776 seines Erbguts272 kommen7725.