ZAHLEN

KERL. XXX.

      In diesem Kapitel haben wir ein Gesetz über Gelübde, das am Ende des vorhergehenden Kapitels erwähnt wurde. I. Hier ist eine allgemeine Regel aufgestellt, dass alle Gelübde sorgfältig ausgeführt werden müssen, Numeri 30:1 ; Numeri 30:2 . II. Einige besondere Ausnahmen von dieser Regel.

1. Dass die Gelübde von Töchtern nicht bindend sein sollten, es sei denn, der Vater erlaubt es, Numeri 30:3 . Auch 2. Die Gelübde der Ehefrauen, es sei denn, der Ehemann erlaubt es, Numeri 30:6 , &c.

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