ZAHLEN

KERL. XXXV.

      Nachdem zuvor Anordnungen zur Aufteilung des Landes Kanaan unter die Laienstämme (wie ich sie nennen darf) gegeben worden waren, wird hier für eine kompetente Versorgung des Klerus, des Stammes Levi, der in heiligen Dingen diente, gesorgt. I. Achtundvierzig Städte mit ihren Vorstädten sollten ihnen zugeteilt werden, einige in jedem Stamm, Numeri 35:1 .

II. Sechs von diesen Städten sollten Zufluchtsstädte sein, für jeden, der einen anderen unversehens tötete, Numeri 35:9 . In dem diesbezüglichen Gesetz ist zu beachten, 1. In welchem ​​Fall das Heiligtum nicht erlaubt war, nämlich bei vorsätzlichem Mord, Numeri 35:16 .

2. In welchen Fällen es erlaubt war, Numeri 35:22 . 3. Was das Gesetz über diejenigen war , die in diesen Städten Zuflucht suchte Schutz, Numeri 35:25 , & c.

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